- Wir haben durch unsere langjährige Erfahrung wertvolle Tipps für Sie:
Ein Beförderungsanspruch besteht aus
Sicherheits- und Platzgründen nur, wenn die beabsichtigte Beförderung des
Tieres bis spätestens 2 Werktage vor Abflug angemeldet und von
Fluggesellschaften schriftlich rückbestätigt wurde.
Bei meisten Airline Mitnahme des Haustiers in die Kabine (max. 5 kg)
Hunde, Katzen können zusammen mit Ihnen in der Flugzeugkabine transportiert
werden, wenn sie in einem geeigneten Behältnis (max. Maße 55 x 40 x 20 cm,
auslaufsicher und mit ausreichender Luftzufuhr) untergebracht sind, das mit
Inhalt max. 5 kg wiegt. Während des gesamten Fluges darf weder der Kopf des
Tieres aus dem Transportbehälter herausschauen, noch das Tier den Behälter
verlassen. Bitte achten Sie darauf, dass der Behälter aus Sicherheitsgründen
während des gesamten Fluges unter Ihrem Vordersitz deponiert werden muss. Der
Transportbehälter darf zu keiner Zeit, auch nicht bei Kauf eines Extrasitzes,
auf den Sitzplatz gestellt werden.
Die Airline bekommen Für die Beförderung des Haustiers in der Kabine wird eine
Gebühr pro Strecke berechnet.
Beförderung des Haustiers im Frachtraum (über 5 kg)
Hunde, Katzen die inklusive Transportbehälter über 5 kg wiegen, werden im
Frachtraum befördert. Die Tiere müssen einzeln innerhalb eines geschlossenen,
auslauf- und ausbruchsicheren Behälters untergebracht sein. Sie müssen über
angemessenen Raum verfügen, um in ihrer normalen Stellung stehen zu können;
ferner müssen sie über Raum zum Liegen verfügen. Eine solche Transportbox ist
vom Fluggast zu stellen. Bitte beachten Sie, dass an allen Transportboxen für
Tiere im Frachtraum ein Wasser-/Futterbehälter vorhanden sein muss, der von
außen befüllt werden kann. Der Behälter darf während des Fluges nicht befüllt
sein.
Die Airline bekommen Für die Beförderung eines Haustiers im Frachtraum wird
eine Gebühr pro Strecke berechnet.
Hinweise zum Transport
Für die Einhaltung aller Auflagen und Beschränkungen, die mit der Ein- bzw.
Ausfuhr von Tieren verbunden sind, ist ausschließlich der Fluggast
verantwortlich. Generell haftet der Fluggast für alle Schäden und
Folgeschäden, die durch das Tier bzw. seinen Transport verursacht werden.
Am 1. Oktober 2004 trat die EU-Verordnung 998/2003 über die
Veterinärbedingungen für die Mitnahme von Heimtieren, die der Vermeidung von
Tollwut dient, in Kraft. Wenn Sie Ihr Haustier mit auf die Reise nehmen
möchten, müssen Sie sich vorab über die Einreisebestimmungen informieren.
Bitte lesen Sie sich die Verordnung vor der Buchung durch oder erkundigen Sie
sich bei Ihrem Tierarzt, Veterinäramt oder der Grenzkontrollstelle.
Insbesondere die Beförderung in das Vereinigte Königreich, nach Irland, Malta
und Schweden ist nur unter Einhaltung sehr strenger Vorschriften erlaubt. Sie
finden die Verordnung unter www.europa.eu.
Der Transport von Tieren unterliegt außerdem den internationalen Bestimmungen
der IATA Live Animal Regulations.
Bitte beachten Sie, dass gegebenenfalls ergänzend die entsprechenden
Bestimmungen der Allgemeinen Buchungs- und Reisebedingungen des
Flugreiseveranstalters gelten.
Auf einigen Strecken ist die Mitnahme von Tieren im Frachtraum nicht möglich.
Besonderheit UK
Auf Flügen von und nach Großbritannien und Irland können einige
Fluggesellschaft aufgrund der lokalen Einreisebestimmungen keine Beförderung
von Haustieren anbieten.
Ausnahmen gelten für anerkannte Assistenz- oder Begleithunde gegen Vorlage
eines entsprechenden Nachweises und wenn die vorgeschriebenen Reisedokumente
und Impfpapiere vorliegen.
Die Mitnahme eines anerkannten Assistenz- oder Begleithundes muss bei Airline
angemeldet und die Mitnahme bestätigt werden.
Blindenhund
Meisten Fluggesellschaften erlauben die
Fluggäste, die auf einen Assistenz- oder Blindenhund angewiesen sind, das
Tier selbstverständlich kostenfrei mit in die Flugzeugkabine nehmen. Ein
spezieller Transportbehälter für Ihren Hund ist nicht erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass Sie für alle benötigten Dokumente für die Ein- und
Ausreise (gültiger Tierpass, Impf- und Gesundheitszeugnisse usw.)
verantwortlich sind.
Allgemeine Hinweise auf der Website!
etix-flug bietet alle auf der Website zur Verfügung gestellten allgemeinen Informationen einzig als Orientierung für den Nutzer an. Allgemeine Informationen sind alle Angaben auf der Website mit Ausnahme von Angaben betreffend die Reise- und sonstigen Leistungen, Preise und Steuern. Sie müssen damit rechnen, dass sich die Allgemeinen Informationen jederzeit ändern können. Es sollte sich deshalb mit den entsprechenden Behörden, Botschaften oder Tourismusinformationsbüros in Verbindung gesetzt werden, um sicherzustellen, dass die Aktualität der angegebenen Informationen gewährleistet ist.