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Beförderung von Tieren

Bei Bedarf nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit Service-Center von Fluggesellschaften auf.

Wir haben durch unsere langjährige Erfahrung wertvolle Tipps für Sie:

Ein Beförderungsanspruch besteht aus Sicherheits- und Platzgründen nur, wenn die beabsichtigte Beförderung des Tieres bis spätestens 2 Werktage vor Abflug angemeldet und von Fluggesellschaften schriftlich rückbestätigt wurde.
Bei meisten Airline Mitnahme des Haustiers in die Kabine (max. 5 kg)
Hunde, Katzen können zusammen mit Ihnen in der Flugzeugkabine transportiert werden, wenn sie in einem geeigneten Behältnis (max. Maße 55 x 40 x 20 cm, auslaufsicher und mit ausreichender Luftzufuhr) untergebracht sind, das mit Inhalt max. 5 kg wiegt. Während des gesamten Fluges darf weder der Kopf des Tieres aus dem Transportbehälter herausschauen, noch das Tier den Behälter verlassen. Bitte achten Sie darauf, dass der Behälter aus Sicherheitsgründen während des gesamten Fluges unter Ihrem Vordersitz deponiert werden muss. Der Transportbehälter darf zu keiner Zeit, auch nicht bei Kauf eines Extrasitzes, auf den Sitzplatz gestellt werden.
Die Airline bekommen Für die Beförderung des Haustiers in der Kabine wird eine Gebühr pro Strecke berechnet.
Beförderung des Haustiers im Frachtraum (über 5 kg)
Hunde, Katzen die inklusive Transportbehälter über 5 kg wiegen, werden im Frachtraum befördert. Die Tiere müssen einzeln innerhalb eines geschlossenen, auslauf- und ausbruchsicheren Behälters untergebracht sein. Sie müssen über angemessenen Raum verfügen, um in ihrer normalen Stellung stehen zu können; ferner müssen sie über Raum zum Liegen verfügen. Eine solche Transportbox ist vom Fluggast zu stellen. Bitte beachten Sie, dass an allen Transportboxen für Tiere im Frachtraum ein Wasser-/Futterbehälter vorhanden sein muss, der von außen befüllt werden kann. Der Behälter darf während des Fluges nicht befüllt sein.
Die Airline bekommen Für die Beförderung eines Haustiers im Frachtraum wird eine Gebühr pro Strecke berechnet.
Hinweise zum Transport
Für die Einhaltung aller Auflagen und Beschränkungen, die mit der Ein- bzw. Ausfuhr von Tieren verbunden sind, ist ausschließlich der Fluggast verantwortlich. Generell haftet der Fluggast für alle Schäden und Folgeschäden, die durch das Tier bzw. seinen Transport verursacht werden.
Am 1. Oktober 2004 trat die EU-Verordnung 998/2003 über die Veterinärbedingungen für die Mitnahme von Heimtieren, die der Vermeidung von Tollwut dient, in Kraft. Wenn Sie Ihr Haustier mit auf die Reise nehmen möchten, müssen Sie sich vorab über die Einreisebestimmungen informieren. Bitte lesen Sie sich die Verordnung vor der Buchung durch oder erkundigen Sie sich bei Ihrem Tierarzt, Veterinäramt oder der Grenzkontrollstelle. Insbesondere die Beförderung in das Vereinigte Königreich, nach Irland, Malta und Schweden ist nur unter Einhaltung sehr strenger Vorschriften erlaubt. Sie finden die Verordnung unter www.europa.eu.
Der Transport von Tieren unterliegt außerdem den internationalen Bestimmungen der IATA Live Animal Regulations.
Bitte beachten Sie, dass gegebenenfalls ergänzend die entsprechenden Bestimmungen der Allgemeinen Buchungs- und Reisebedingungen des Flugreiseveranstalters gelten.
Auf einigen Strecken ist die Mitnahme von Tieren im Frachtraum nicht möglich.
Besonderheit UK
Auf Flügen von und nach Großbritannien und Irland können einige Fluggesellschaft aufgrund der lokalen Einreisebestimmungen keine Beförderung von Haustieren anbieten.
Ausnahmen gelten für anerkannte Assistenz- oder Begleithunde gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises und wenn die vorgeschriebenen Reisedokumente und Impfpapiere vorliegen.
Die Mitnahme eines anerkannten Assistenz- oder Begleithundes muss bei Airline angemeldet und die Mitnahme bestätigt werden.
Blindenhund
Meisten Fluggesellschaften erlauben die
Fluggäste, die auf einen Assistenz- oder Blindenhund angewiesen sind, das Tier selbstverständlich kostenfrei mit in die Flugzeugkabine nehmen. Ein spezieller Transportbehälter für Ihren Hund ist nicht erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass Sie für alle benötigten Dokumente für die Ein- und Ausreise (gültiger Tierpass, Impf- und Gesundheitszeugnisse usw.) verantwortlich sind. 

 

 

Allgemeine Hinweise auf der Website!

 

etix-flug bietet alle auf der Website zur Verfügung gestellten allgemeinen Informationen einzig als Orientierung für den Nutzer an. Allgemeine Informationen sind alle Angaben auf der Website mit Ausnahme von Angaben betreffend die Reise- und sonstigen Leistungen, Preise und Steuern. Sie müssen damit rechnen, dass sich die Allgemeinen Informationen jederzeit ändern können. Es sollte sich deshalb mit den entsprechenden Behörden,  Botschaften oder Tourismusinformationsbüros in Verbindung gesetzt werden, um sicherzustellen, dass die Aktualität der angegebenen Informationen gewährleistet ist.