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Barrierefreies Reisen

Bei Bedarf nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit Service-Center von Fluggesellschaften auf.

Wir haben durch unsere langjährige Erfahrung wertvolle Tipps für Sie:
 

Fluggästen, die in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind und bei längeren Wegstrecken am Flughafen sowie beim Ein- und Ausstieg in das Flugzeug Hilfe benötigen, bieten die Fluggesellschaften einen kostenlosen, auf Ihre Bedürfnisse angepassten Service an. Für eine bestmögliche Vorbereitung informieren Sie uns bitte bis spätestens zwei Werktage vor Abflug über die erforderlichen Hilfeleistungen.
Eine rechtzeitige Anmeldung ist ratsam, da aus Gründen der Sicherheit und der Betreuung die Anzahl der Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität begrenzt ist.
Checken Sie eine halbe Stunde vor der regulären Eincheckzeit ein (wenn Sie einen Rollstuhl mit Elektroantrieb benutzen, bitte 1 Stunde früher einchecken). Sorgen Sie dafür, dass Sie zu dem auf Ihrer Bordkarte angegebenen Zeitpunkt beim Gate sind.
Über einen angemeldeten Rollstuhlservice wird der Abfertigungsschalter rechtzeitig informiert, so dass Sie dann von geschultem Personal – bei Bedarf auch mit einem Ersatzrollstuhl - bis zu Ihrem Sitz in der Flugzeugkabine begleitet werden.
Eigene Rollstühle oder Mobilitätshilfen können Sie bei meist kostenfrei mitnehmen. Diese werden nicht auf Ihr Freigepäck angerechnet. Wenn Sie beabsichtigen eigene Rollstühle oder Mobilitätshilfen mitzunehmen, teilen Sie bitte Maße, Gewicht und Art mit.

HINWEIS:
Die Rollstühle bzw. Mobilitätshilfen sollten zusammenklappbar sein. Aufgrund der Frachtraumgröße, der Frachtraumklappengröße als auch der Frachtraumgewichtsbelastungsgrenzen des Flugzeuges kann der Transport insbesondere von batteriebetriebenen Rollstühlen oder Mobilitätshilfen unter Umständen nicht möglich sein. Bitte beachten Sie, dass batteriebetriebene Rollstühle, bei denen die Batterien zum Transport nicht entnommen werden können, nur aufrecht transportiert werden können und daher die Maße der Flugzeug-Frachtraumklappe unter Umständen eine Verladung unmöglich machen kann. Ebenso kann eine Ver- bzw. Entladung an manchen Flughäfen aufgrund fehlender Verladehilfsmittel unmöglich sein. Ein Beförderungsanspruch besteht daher und aufgrund von Gefahrgutvorschriften (insbesondere sind Nassbatterien verbotene Gegenstände, zugelassen sind aber Trocken- und Gelbatterien) und eingeschränkter Frachtraumklappenmaße sowie Frachtraumkapazität nur, wenn die beabsichtigte Beförderung des Rollstuhls bzw. der Mobilitätshilfe rechtzeitig (bis spätestens 48 Stunden vor Abflug) unter Angabe vollständigen Angaben wie z.B. der Abmessungen und des Gewichts der Rollstühle bzw. der Mobilitätshilfen unter service@etix-flug.com, Tel. +49 (0) 2151 80 20 81 angemeldet, und durch uns schriftlich rückbestätigt wurde.

Der Transport von Rollstühlen und Rollatoren erfolgt aus Platzgründen immer im Frachtraum. Am Zielflughafen erhalten Sie Ihren Rollstuhl entweder direkt am Flugzeug oder bei der Gepäckausgabe zurück. Über spezielle Angebote der Flughäfen für mobilitätseingeschränkte Passagiere (z. B. Behindertenparkplätze) können Sie sich zusätzlich auf den Webseiten der jeweiligen Flughäfen informieren.

Medizinisches Sondergepäck
Medizinisches Sondergepäck (Beatmungsgeräte, Inhalatoren, Gehhilfen etc.) wird gegen Vorlage eines Attestes (ärztliche Bescheinigung) kostenlos bei meisten Fluggesellschaften transportiert. Ebenfalls können Medikamente mit einer ärztlichen Verordnung (Rezept) kostenlos mitgeführt werden.
Kostenloses medizinisches Sondergepäck darf ausschließlich medizinische Hilfsgeräte oder ärztlich verordnete Medikamente enthalten, ansonsten tritt die gewöhnliche Gepäckregelung in Kraft.
Die Mitnahme eines medizinischen Sondergepäcks ist pro Passagier auf 10 kg limitiert. Das medizinische Gepäck wird nicht auf das Freigepäck angerechnet.
Alle medizinischen Hilfsmittel sind aus Sicherheitsgründen bis 48 Stunden vor Abflug über Service Center jeweilige Airline anmelden
Die Anmeldung von medizinischem Sondergepäck muss (zwingend) schriftlich ( per Post, oder Email) erfolgen.

Sauerstoff an Bord
Wenn Sie auf die Gabe von zusätzlichem Sauerstoff während des Fluges angewiesen sind, bringen Sie bitte Ihr eigenes Sauerstoffgerät mit an Bord. Dazu brauchen wir vorab Ihre Anmeldung mit ärztlichem Attest Ihrer Flugtauglichkeit. Nach den im Luftverkehr geltenden Gefahrgutvorschriften, darf Ihre Sauerstoffflasche in befülltem Zustand maximal 5 kg wiegen. Flüssigsauerstoffsysteme sind grundsätzlich vom Transport ausgeschlossen.
Anmeldungen nehmen die Airline bis spätestens zwei Werktage vor Abflug entgegen.

Blindenhunde
Fluggäste, die auf einen Assistenz- oder Blindenhund angewiesen sind, können das Tier selbstverständlich kostenfrei mit in die Flugzeugkabine nehmen. Ein spezieller Transportbehälter für Ihren Hund ist nicht erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass Sie die Mitnahme bei der Airline anmelden müssen und für alle benötigten Dokumente für die Ein- und Ausreise (gültiger Tierpass, Impf- und Gesundheitszeugnisse usw.) verantwortlich sind.
 

 

 

Allgemeine Hinweise auf der Website!

 

etix-flug bietet alle auf der Website zur Verfügung gestellten allgemeinen Informationen einzig als Orientierung für den Nutzer an. Allgemeine Informationen sind alle Angaben auf der Website mit Ausnahme von Angaben betreffend die Reise- und sonstigen Leistungen, Preise und Steuern. Sie müssen damit rechnen, dass sich die Allgemeinen Informationen jederzeit ändern können. Es sollte sich deshalb mit den entsprechenden Behörden,  Botschaften oder Tourismusinformationsbüros in Verbindung gesetzt werden, um sicherzustellen, dass die Aktualität der angegebenen Informationen gewährleistet ist.