- Wir haben durch unsere langjährige Erfahrung wertvolle Tipps für Sie:
Unter Berücksichtigung Ihrer Sicherheit
sowie der Bequemlichkeit, ist nur ein Handgepäckstück pro Person in der Kabine
gestattet. Das Handgepäck darf maximal zwischen 5 bis 12*
kg wiegen und die Maße 55 cm Länge x 40 cm Breite x 20 cm Höhe nicht
überschreiten.
Das Einhalten der Handgepäckregelungen wird streng kontrolliert. Da der Platz
für Handgepäck an Bord limitiert ist, kann es vorkommen, dass wir Sie bei
hoher Auslastung zu Ihrer eigenen Sicherheit darum bitten, Ihr Handgepäck
aufzugeben.
Zusätzlich kann einer der folgenden Gegenstände ohne Aufpreis in die Kabine
mitgenommen werden:
eine Laptoptasche
eine kleine Damenhandtasche
Babynahrung für den Verzehr während des Fluges
1 Paar Gehhilfen, wenn der Passagier darauf angewiesen ist
Handgepäck ist Obhut - Gepäck. Für dieses sind Sie generell selbst
verantwortlich. Wir empfehlen in jedem Fall den Abschluss einer
Reisegepäckversicherung.
Bitte beachten Sie, dass gegebenenfalls ergänzend die Bestimmungen der
allgemeinen Buchungs- und Reisebedingungen des Flugreiseveranstalters gelten.
Beförderung von Flüssigkeiten im Handgepäck
Auf Flügen und Anschlussflügen, die in der EU starten, dürfen Flüssigkeiten
nur eingeschränkt mit in die Flugzeugkabine genommen werden. Dazu gehören auch
alle innerdeutschen Flüge.
Flüssigkeiten wie zum Beispiel Gels, Pasten, Lotionen, Mischungen aus
Flüssigkeiten und Feststoffen sowie der Inhalt von Druckbehältern, wie z.B.
Zahnpasta, Haargel, Getränke, Suppen, Sirup, Parfüm, Rasierschaum, Aerosole
und Artikel mit ähnlicher Konsistenz, sind im Handgepäck gestattet, sofern sie
den folgenden Bestimmungen entsprechen:
Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten dürfen bis zu 100 ml
fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge)
Alle einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem transparenten, wieder
verschließbaren Plastikbeutel ( z. B. sogenannte "Zipper" ) mit max. einem
Liter Fassungsvermögen transportiert werden
Pro Person darf nur ein Plastikbeutel mitgeführt werden
der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden
Ausnahmen können gewährt werden bzw. ein Transport außerhalb des
Plastikbeutels ist möglich, wenn die Flüssigkeit
während der Reise benötigt wird für medizinische oder spezielle diätische
Zwecke, einschließlich Babynahrung. Der Fluggast muss in der Lage sein, die
Authentizität solcher Flüssigkeit nachzuweisen. Auch kann gegebenenfalls ein
ärztlicher Nachweis gefordert werden, der deshalb bereits vor Reiseantritt von
einem Arzt ausgestellt werden und vom Fluggast bei sich geführt werden sollte
am Flughafen in dem Bereich der Kontrolle der Bordkarte erworben und von der
Verkaufsstelle versiegelt wurde. Zudem muss ein Kaufbelege vom selben Tag
vorliegen.
Achtung! Neue Regelungen für Flüssigkeiten, Aerosole und Gele im Handgepäck
(Gültig ab 31.01.2014).
Die Änderung betrifft nur Passagiere mit Anschlussflügen innerhalb der EU. Die
Regelung bezieht sich nur auf erworbene Waren aus Bordverkauf und Duty-Free
Shop auf einem Flug einer EU-Fluggesellschaft, bzw. im Sicherheitsbereich
eines EU-Flughafens.
*
(Abhängig von der Fluggesellschaft)
Allgemeine Hinweise auf der Website!
etix-flug bietet alle auf der Website zur Verfügung gestellten allgemeinen Informationen einzig als Orientierung für den Nutzer an. Allgemeine Informationen sind alle Angaben auf der Website mit Ausnahme von Angaben betreffend die Reise- und sonstigen Leistungen, Preise und Steuern. Sie müssen damit rechnen, dass sich die Allgemeinen Informationen jederzeit ändern können. Es sollte sich deshalb mit den entsprechenden Behörden, Botschaften oder Tourismusinformationsbüros in Verbindung gesetzt werden, um sicherzustellen, dass die Aktualität der angegebenen Informationen gewährleistet ist.