Verbotene Gegenstände im  
Flugzeug  
Erfahren Sie, welche Gegenstände im Handgepäck und aufgegebenen  
Gepäck nicht erlaubt sind. Bei Fragen nehmen Sie bitte umgehend  
Kontakt mit dem Service-Center Ihrer Fluggesellschaft auf.  
Feuerwaffen und Waffen  
Feuerwaffen  
Druckluft- und  
Signalwaffen  
Luftpistolen, Gewehre,  
Schrotpistolen,  
Signalpistolen, Startpistolen  
und alle Arten von  
Alle Arten von Feuerwaffen  
sind verboten, einschließlich  
Pistolen, Revolver, Gewehre  
und Schrotflinten. Auch  
Nachbildungen und  
Spielzeugpistolen sind im  
Flugzeug verboten.  
Imitationen von Feuerwaffen  
sowie deren Komponenten  
(ausgenommen  
Zielfernrohre) sind nicht  
gestattet.  
Sonstige Waffenarten  
Bolzenschussgeräte,  
Nagelschusspistolen,  
Armbrüste, Katapulte,  
Harpunen,  
Viehtötungsapparate,  
Betäubungsgeräte,  
Elektroschocker und  
Feuerzeuge in Waffenform  
sind ebenfalls nicht erlaubt.  
Spitze und scharfe  
Gegenstände  
Spitze oder scharfe Gegenstände, die Verletzungen hervorrufen können,  
sind im Handgepäck verboten. Dazu gehören:  
Äxte, Beile und Macheten  
Säbel, Schwerter und Degen  
Pfeile, Wurfpfeile, Harpunen  
und Speere  
Skalpelle und Scheren mit  
Klingenlänge über 6 cm  
Eispickel und Schlittschuhe  
Ski- und Wanderstöcke  
Wurfsterne  
Alle Feststell- oder  
Springmesser  
Werkzeuge wie Bohrer,  
Teppichmesser, Sägen,  
Schraubendreher,  
Messer mit Klingenlänge über  
6 cm  
Brechstangen, Hammer und  
Lötlampen  
Fleischerbeile und  
Rasiermesser  
Stumpfe Instrumente  
Stumpfe Instrumente, die Verletzungen verursachen können, sind im Handgepäck nicht erlaubt.  
Sportausrüstung  
Freizeitgegenstände  
Kampfsportausrüstung  
Baseball- und Softballschläger,  
Cricketschläger, Golfschläger,  
Hockeyschläger, Lacrosseschläger  
sowie Kajak- und Kanupaddel sind nicht  
gestattet.  
Skateboards, Billardstöcke und  
Angelruten dürfen nicht im  
Handgepäck mitgeführt werden.  
Schlagringe, Schläger, Knüppel,  
Totschläger, Nunchaku, Kubantos und  
Kubasaunts sind verboten.  
Diese Gegenstände können im aufgegebenen Gepäck transportiert werden, sofern die Fluggesellschaft dies erlaubt.  
Sprengstoffe und brennbare  
Stoffe  
Alle Sprengstoffe oder hochentzündlichen Stoffe sind sowohl im  
Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck streng verboten, da sie  
eine erhebliche Gefahr darstellen.  
Explosive Materialien  
Brennbare Stoffe  
Munition, Sprengkapseln,  
Detonatoren, Zünder,  
Sprengstoffe,  
Gas und Gasbehälter  
(Butan, Propan, Acetylen,  
Sauerstoff),  
Explosivkörper, Minen,  
Granaten und militärische  
Ausrüstungsgegenstände  
sind nicht erlaubt.  
Feuerwerkskörper, Fackeln,  
pyrotechnische  
Erzeugnisse,  
Überallzündholzer,  
Rauchkanister und  
brennbare flüssige  
Kraftstoffe sind verboten.  
Weitere gefährliche Stoffe  
Farbe in Sprühdosen, Terpentin, Farbverdünner und alkoholische  
Getränke mit mehr als 70% Volumen dürfen nicht transportiert  
werden.  
Chemische und  
toxische Stoffe  
Chemische und toxische Stoffe stellen eine ernsthafte  
Gefahr für die Gesundheit der Passagiere und Besatzung  
sowie für die Sicherheit des Flugzeugs dar. Folgende  
Substanzen sind verboten:  
Säuren und Basen, wie auslaufende Batterien  
Ätzende oder bleichende Stoffe (Quecksilber, Chlor)  
Abwehr- oder Betäubungssprays (Mace, Pfefferspray,  
Tränengas)  
Radioaktives Material und medizinische Isotope  
Diese Materialien sind sowohl im Handgepäck als auch im  
aufgegebenen Gepäck nicht erlaubt und können bei  
Entdeckung beschlagnahmt werden.  
Gifte jeglicher Art  
Infektiöses oder biologisch gefährliches Material  
Spontan entzündliches oder brennbares Material  
Feuerlöscher  
Flüssigkeiten im  
Handgepäck  
Erlaubte Flüssigkeiten  
Maximale Menge  
Flüssigkeiten wie Gels, Pasten,  
Lotionen, Mischungen aus  
Flüssigkeiten und Feststoffen  
sowie Druckbehälter (z.B.  
Zahnpasta, Haargel, Getränke,  
Parfüm) dürfen unter  
Behältnisse dürfen maximal  
100 ml fassen (es gilt die  
aufgedruckte  
Höchstfüllmenge). Alle  
einzelnen Behältnisse müssen  
in einem transparenten,  
wiederverschließbaren  
Plastikbeutel transportiert  
werden.  
bestimmten Bedingungen  
mitgeführt werden.  
Beutelgröße  
Der Plastikbeutel (z.B. "Zipper") darf ein maximales  
Fassungsvermögen von einem Liter haben und muss vollständig  
verschließbar sein.  
Diese Regelungen gelten für alle Flüge und Anschlussflüge, die in der EU  
starten, einschließlich aller innerdeutschen Flüge.  
Tipps aus unserer Erfahrung  
Unsere Empfehlungen für eine reibungslose Reise  
Basierend auf unserer langjährigen Erfahrung empfehlen wir, im Zweifelsfall immer bei der Fluggesellschaft  
nachzufragen. Besonders bei Gegenständen, die in Grenzbereichen liegen, kann die Handhabung je nach Airline  
und Flughafen unterschiedlich sein.  
Planen Sie ausreichend Zeit für die Sicherheitskontrolle ein, besonders wenn Sie unsicher sind, ob bestimmte Gegenstände  
erlaubt sind. Im Zweifel ist es sicherer, fragliche Gegenstände im aufgegebenen Gepäck zu transportieren oder zu Hause zu  
lassen.  
Denken Sie daran, dass die Sicherheitsbestimmungen je nach Zielland variieren können. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise  
über spezifische Regelungen Ihres Reiseziels.  
Allgemeine Hinweise  
etix-flug bietet alle auf der  
Website zur Verfügung gestellten  
allgemeinen Informationen  
einzig als Orientierung für den  
Nutzer an. Allgemeine  
Informationen umfassen alle  
Angaben auf der Website mit  
Ausnahme von:  
Bitte beachten Sie, dass sich die  
allgemeinen Informationen  
jederzeit ändern können. Für  
aktuelle und verbindliche  
Informationen sollten Sie sich  
mit den entsprechenden Stellen  
in Verbindung setzen:  
Zuständige Behörden  
Botschaften  
Angaben zu Reiseleistungen  
Sonstigen Leistungen  
Preisen und Steuern  
Tourismusinformationsbüros  
Nur so können Sie sicherstellen, dass die Aktualität der angegebenen  
Informationen gewährleistet ist und Ihre Reiseplanung reibungslos  
verläuft.  
Kontakt und weitere  
Informationen  
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Service-Center  
kontaktieren  
Vor der Reise  
informieren  
Bei Fragen zu verbotenen  
Gegenständen nehmen Sie  
bitte umgehend Kontakt mit  
dem Service-Center Ihrer  
Fluggesellschaft auf. Die  
Mitarbeiter können Ihnen  
spezifische Informationen zu  
den Richtlinien der jeweiligen  
Airline geben.  
Informieren Sie sich  
rechtzeitig vor Ihrer Reise  
über die aktuellen  
Bestimmungen. Die  
Regelungen können sich  
ändern, daher ist es wichtig,  
immer die neuesten  
Informationen zu haben.  
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Im Zweifel nachfragen  
Wenn Sie unsicher sind, ob ein bestimmter Gegenstand erlaubt ist,  
fragen Sie lieber nach. Es ist besser, vorab Klarheit zu haben, als am  
Flughafen Probleme zu bekommen.